AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

§ 1 Geltungsbereich

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) gelten für alle mit dem Kunden zustande gekommenen Verträge über Lieferungen und Leistungen. Auch mündliche, fernmündliche oder elektronisch erteilte Bestellungen nehmen wir nur unter Einbeziehung dieser AGB an.

2) Wir widersprechen abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Diese werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

3) Diese AGB richten sich sowohl an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB wie auch an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

1) Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Vermittlung von Bestellungen befugt. Unsere Mitarbeiter in den Verkaufsniederlassungen sind zur Entgegennahme von Bestellungen und zur Auslieferung von Waren berechtigt.

2) Bestellungen bedürfen einer Bestätigung oder werden durch Ausführung angenommen.

§ 3 Vergütung

1) Bei Lieferungen an Unternehmen gelten unsere angegebenen Preise in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer „ab Werk bzw. Verkaufsniederlassung“. Bei Lieferungen an Verbraucher ist die gesetzliche Mehrwertsteuer im Preis enthalten.

2) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise.

3) Nebenkosten wie Transportverpackung, Transport- und Versicherungskosten sind in den Preisen für Lieferungen nicht enthalten. Sie werden dem Kunden weiterberechnet, wenn wir die Beförderung übernehmen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1) Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Erfolgt die Zahlung von Lieferungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung, gewähren wir 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag.

2) Innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ist er Verbraucher, gilt dies, wenn wir ihn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen haben.

3) Bei Zahlungsverzug beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und wir haben einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro, wenn der Kunde Unternehmer ist. Bei Verbrauchern gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bei Zahlungsverzug des Kunden ist nicht ausgeschlossen.

4) Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.

5) Bei Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gegen den Kunden wegen Zahlungsverzugs werden sämtliche noch offenen Rechnungen, auch solche mit anderen Zahlungszielen, zur sofortigen Zahlung fällig. Mit Gegenforderungen kann der Kunde nur aufrechnen, wenn sie von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 5 Fristen und Termine

1) Bestellungen werden zu den vertraglich vereinbarten Terminen ausgeführt, sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, falls solche bestehen, vollständig nachkommt und uns Unterlagen und Maßangaben, soweit wir sie für die Ausführung benötigen, vorliegen.

2) Termine oder Fristen für Lieferungen oder Leistungen verlängern sich angemessen, wenn ihre Nichteinhaltung auf höhere Gewalt und andere nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Störungen, z. B. Krieg, terroristische Anschläge oder Arbeitskämpfe, zurückzuführen ist.

3) Kommen wir mit der Lieferung oder Leistung in Verzug, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine für die Lieferung angemessene Nachfrist setzt und wir diese Frist fruchtlos verstreichen lassen. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit wir den Verzug nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben oder wesentliche Vertragspflichten verletzen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ersetzen wir dem Kunden den vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen gilt § 9 dieser AGB.

4) Zu Teillieferungen oder Teilleistungen in zumutbarem Umfang sind wir berechtigt.

§ 6 Gefahrübergang

1) Der Versand von Lieferungen an Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erfolgt auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung nur dann auf ihn über, wenn er den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und wir ihm diese nicht zuvor benannt haben.

2) Falls der Kunde eine Versendung wünscht, aber keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat, wird die Versendung zu marktüblichen Konditionen bewirkt. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, die Waren gegen Transportschäden zu versichern.

3) Die Gefahr für Lieferungen geht mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist. Bei werkvertraglich erbrachten Leistungen kommt es zum Gefahrübergang mit Abnahme.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1) Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung (Vorbehaltsware).

2) Ist der Kunde Unternehmer, bleibt die Vorbehaltsware in unserem Eigentum bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

3) Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware durch einen Kunden, der Unternehmer ist, mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

4) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege der Pfändung, unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Pfändung geschieht dies durch Zusenden einer Kopie des Pfändungsprotokolls an uns.

5) Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

6) Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 8 Mängelrechte, Verjährung von Mängelrechten

1) Liegen die Voraussetzungen eines Handelskaufs im Sinne von § 377 HGB vor, hat der Kunde die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Entdeckte Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Der Kunde muss uns die Möglichkeit eigener Feststellungen über die Mangelhaftigkeit einräumen.

2) Für Sachmängel gilt der gesetzliche Fehlerbegriff. Danach sind insbesondere kein Mangel: gebrauchsbedingter oder sonstiger üblicher Verschleiß; eine Beschaffenheit der Ware oder Werkleistung oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Aufstellung oder der Nichtbeachtung von Behandlungsvorschriften abweichend von der vertraglich geschuldeten entsteht; sowie Abweichungen oder Schäden, die nach Gefahrübergang aufgrund höherer Gewalt, Sachbeschädigung, Sabotage oder durch Gebrauch der Ware außerhalb des üblichen oder zugesagten Verwendungszwecks entstehen.

3) Ansprüche wegen Mängeln bei Lieferungen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware, bei werkvertraglichen Leistungen in einem Jahr ab Abnahme. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn der Kunde als Verbraucher eine neue Sache gekauft hat, und soweit gesetzlich längere Verjährungsfristen als zwei Jahre vorgeschrieben sind, insbesondere beim Verkauf von Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, sowie bei Bauwerksleistungen und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsdienstleistungen hierfür besteht.

4) Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch für Ansprüche des Kunden gegen uns, die auf vorsätzlichem Verhalten, Nichteinhaltung von Garantien oder arglistigem Verschweigen von Mängeln beruhen.

5) Unberührt bleiben die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden aus einem Verbrauchsgüterkauf und die Verjährungsfristen hierfür.

6) Bei Vorliegen eines Mangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, leisten wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache bzw. Neuherstellung des Werks.

7) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine Nachfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

8) Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund von Mängeln richtet sich im Übrigen nach § 9 dieser AGB.

§ 9 Haftung

Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, haften wir in allen anderen Fällen, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen wegen Verletzung vorvertraglicher, vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Schadensersatz wegen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, Personenschäden oder bei Verlust des Lebens sowie andere zwingende gesetzliche Vorschriften im Falle der Nichteinhaltung von Garantien oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 10 Übertragbarkeit der Rechte

Soweit nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist, darf der Kunde Ansprüche gegen uns ganz oder teilweise auf Dritte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen.

§ 11 Schlussbestimmung

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2) Bei Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand 74821 Mosbach. Wir behalten uns das Recht vor, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

Stand

2026